Neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus wurden von der französischen Regierung am 29. Januar 2021 für jede Einreise nach Frankreich angekündigt:
Jeder Reisende ab 11 Jahren, der aus einem Land des europäischen Raums(*) kommt und dorthin reist, ist unabhängig von der Transportart (Luft, See oder Land) verpflichtet, ein höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommener, negativer virologischer COVID-19-Test.
(*) Europäische Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Heiliger Stuhl und die Schweiz.
Für Reisende, die aus einem Land außerhalb des europäischen Raums kommen: Die Einreise ist nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet.
Für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen sind Ausnahmen möglich:
- Fuhrunternehmer,
- Grenzpendler,
- Einwohner im Umkreis von 30 Kilometern von der Grenze.
Mehr Informationen auf der Website des Ministerium für Europa und Äußeres : Mehr erfahren
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