Dies ist eine automatische Übersetzung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
BESONDERE ANFORDERUNGEN AN DEN ZUGANG VON NUTZERN
Auf dem Parkplatz und seinen Zufahrtswegen dürfen nur die folgenden Fahrzeuge fahren und parken:
- Personenkraftwagen
- Motorräder
- Kleintransporter
Vorbehaltlich für alle seine Fahrzeuge, dass:
- ihre Gesamthöhe ist niedriger als die Höhe unter dem Portal, die am Eingang des Parkplatzes und auf der Website angegeben ist
- Sie dürfen keine Stoffe befördern, die eine Gefahr oder Belästigung darstellen können.
- ihr Gesamtgewicht 3.5 T nicht überschreitet
Ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers ist die Anwesenheit von Nutzern im Parkhaus nur insoweit erlaubt, als sie durch Vorgänge im Zusammenhang mit dem Abstellen oder Abholen ihres Fahrzeugs gerechtfertigt ist, und nur für die vernünftigerweise erforderliche Zeit. Unbegleiteten Minderjährigen ist der Zugang zum Parkhaus strikt untersagt. Der Zugang von Tieren wird nur toleriert, sofern die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Bei der Abholung des Fahrzeugs ist nur dem Fahrer der Zugang zum Parkplatz gestattet. Das Gepäck und die Passagiere müssen OBLIGATORISCH am Absetzort des Shuttlebusses bleiben.
BESONDERE BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DEN VERKEHR
Die Fahrer von Fahrzeugen sind verpflichtet:
- auf den dafür vorgesehenen Wegen fahren
- nicht schneller als 15 km/h fahren
- nicht rückwärts fahren, außer zum Parken oder Verlassen des Parkplatzes
- nicht auf den Fahrbahnen anhalten, außer zum Parken oder Verlassen des Parkplatzes
- keine Hupe verwenden
- ihre Lichter einzuschalten, sobald es die Sichtverhältnisse erfordern
Fahrzeuge, die hinter einem Fahrzeug herfahren, das ein Parkmanöver durchführt, müssen dem letzteren den Vortritt lassen.
Fahrzeuge, die auf den Fahrspuren fahren, haben Vorrang vor Fahrzeugen, die ihre Parkplätze verlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne besondere Anweisungen die Rechts-vor-Links-Regel gilt.
Fußgänger müssen die markierten Überwege benutzen und den Fußgängersignalen folgen. Wenn es keine markierten Überwege oder besondere Verkehrszeichen gibt, sollten Fußgänger die Fahrbahnen erst betreten, nachdem sie sich vergewissert haben, dass sie dies gefahrlos tun können.
BESONDERE ANFORDERUNGEN AN DAS PARKEN
Die Fahrer sind verpflichtet, auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken. Da die Parkplätze auf dem Boden markiert sind, müssen die Nutzer innerhalb dieser Grenzen parken und gegenüber den Fahrzeugen neben ihnen den nötigen Platz zum Öffnen der Türen lassen.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Auf dem Gelände des Parkplatzes ist es verboten:
- Kraftstoff in die Tanks von Fahrzeugen einzufüllen und generell alle anderen Flüssigkeiten (Öl, Scheibenwaschanlage, Kühlmittel…)
- zu rauchen oder offenes Feuer mitzubringen
- die Verwendung von Lärmapparaten, die die Nachbarschaft belästigen könnten
- Steckdosen oder andere elektrische Anlagen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betreibers zu benutzen
Im Falle eines Zwischenfalls jeglicher Art (Feuer, Stromausfall…) müssen die Nutzer den Anweisungen des Personals oder der Sicherheitsdienste Folge leisten.
Die Fahrer von Fahrzeugen sind für Schäden und Unfälle verantwortlich, die sie absichtlich oder unabsichtlich verursachen, insbesondere infolge eines Verstoßes gegen die vorliegenden Regeln.
Die Nutzer sind verpflichtet, dem Betreiber jeden von ihnen verursachten Unfall oder Schaden unverzüglich zu melden, sei es an einem oder mehreren Fahrzeugen Dritter oder an den Einrichtungen des Parkhauses.
HAFTUNGSVORSCHRIFTEN
Der Betreiber kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die an Personen, Tieren oder Sachen entstehen, die sich unberechtigterweise auf dem Gelände des Parkplatzes befinden.
Das Parken erfolgt auf Risiko der Fahrzeughalter, da die erhobenen Gebühren nur für das Parken und nicht für die Bewachung oder Überwachung erhoben werden.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die von anderen Nutzern verursacht wurden, für Vandalismus oder Diebstahl von Fahrzeugen und allen oder einem Teil der darin enthaltenen Gegenstände und Ausrüstungen, die außerhalb seines Einflussbereichs entstanden sind.
Der Betreiber kann nicht für Schäden an Fahrzeugen (Windschutzscheibe, Kratzer, Beulen, platte Reifen usw.) oder an Gegenständen und Ausrüstungen in den Fahrzeugen haftbar gemacht werden, weil es nicht möglich ist, den Zustand und den Inhalt der Fahrzeuge bei der Abgabe zu überprüfen, insbesondere wenn der Betreiber die Fahrzeuge nicht bewegt und die Schlüssel nicht aufbewahrt.
Bei Diebstahl, Brand, Explosion oder anderen Schadensfällen kann der Betreiber nur haftbar gemacht werden, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen und angelastet wird. Er kann nicht für zufällige Ereignisse (bewaffneter Raubüberfall, Streiks, Aufruhr…), höhere Gewalt (Brand in einem Nachbargebäude, Terrorismus, Bürgerkrieg…), Naturereignisse (Regen, Schnee, Frost, Sand…) oder Naturkatastrophen (Sturm, Hurrikan, Erdbeben…) haftbar gemacht werden.
VERSCHIEDENE VORSCHRIFTEN
Das Personal und die Nutzer/innen sind verpflichtet, sich höflich zu verhalten.
Im Falle einer Missachtung seitens des Personals können sich die Nutzer per E-Mail beim Betreiber beschweren. Es werden nur Beschwerden berücksichtigt, die den Betrieb des Parkhauses oder die Tätigkeit des Betreiberpersonals betreffen.
Im Falle der Nichtbeachtung durch den Nutzer behält sich der Betreiber das Recht vor, das Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Nutzer sofort zu beenden.
SANKTIONEN
Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung kann mit einem endgültigen Einfahrverbot für den Parkplatz geahndet werden.
Wenn ein Fahrzeug missbräuchlich an einem nicht genehmigten Ort, außerhalb eines materialisierten Parkplatzes oder über mehrere Parkplätze hinweg abgestellt wird, kann der Betreiber das Fahrzeug entfernen und abschleppen lassen. Der Betreiber verlangt dann vom Nutzer die Zahlung der fälligen Parkgebühren und der Kosten für die Entfernung.
Der Nutzer muss die gesamte Gebühr zahlen, bevor er auf den Parkplatz fahren kann.
Dieser Betrag hängt von mehreren Faktoren ab:
- Periode des Parkens
- Dauer des Parkens
- Art des geparkten Fahrzeugs
- Verwendeter Standorttyp
Alle nützlichen Informationen, die es dem Nutzer ermöglichen, seinen Parkplatz auf angemessene Weise zu reservieren, indem er im Voraus den von ihm zu zahlenden Tarif kennt, sind auf der Website verfügbar.
Die Nichteinhaltung der vom Nutzer bei der Buchung angegebenen Elemente kann, unabhängig davon, ob dies absichtlich oder unabsichtlich geschieht, zu zusätzlichen Kosten für den Nutzer führen. Auch eine unangemessene Reservierung (z. B. die Reservierung eines normalen Parkplatzes für ein Fahrzeug außerhalb des Parkverbots) kann zu zusätzlichen Kosten für den Nutzer führen.
Bei Überschreitung der täglichen Parkdauer muss der Nutzer vor dem Verlassen des Parkplatzes einen Zuschlag für jeden weiteren Tag entrichten.
BESONDERE BESTIMMUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM SHUTTLE-SERVICE
Der Shuttle-Service wird den Nutzern des Parkplatzes gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Bedingungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich um Sammel-Pendelbusse. Aus logistischen Gründen und aus Gründen der nachhaltigen Entwicklung achtet der Betreiber darauf, dass die Shuttlebusse möglichst voll besetzt abfahren und kann daher seine Kunden bitten, eine angemessene Zeit lang zu warten, ohne dass dadurch das Risiko einer Verspätung entsteht. Personen mit derselben Buchung oder aus demselben geparkten Fahrzeug können getrennt abgeholt werden, ausgenommen Kinder.
Der Transfer des Gepäcks in den Shuttle-Bus erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers. Der Betreiber kann nicht für zerbrochenes, beschädigtes oder heruntergefallenes Gepäck haftbar gemacht werden.
Ohne den Nutzer davon zu entbinden, die anderen von ihm verlangten Informationen korrekt auszufüllen, muss er bei seiner Buchung vor allem darauf achten, dass er die richtige Ankunftszeit am Parkplatz und die richtige Anzahl der zu befördernden Personen angibt.
Die Nichteinhaltung dieser Angaben kann zur Erhebung von Gebühren führen, die der Nutzer vor der Nutzung des Parkplatzes und des Shuttles zu entrichten hat.
„Nur weil man eine Regel nicht sieht oder nicht kennt, heißt das nicht, dass sie nicht existiert oder nicht anwendbar ist“