Quarantäne für Reisende, die in die Schweiz einreisen

HINWEIS: Diese Maßnahme wurde im Juni 2021 aufgehoben und ist seitdem nicht mehr gültig.

Die Schweiz hat seit einigen Wochen eine Quarantäne für bestimmte Reisende eingerichtet:

 

Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen für 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden.

 

Prüfen Sie die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko.

Ausnahmen: Verschiedene Personen sind von der Quarantänepflicht in der Schweiz ausgenommen:

  • Geschäftsreisende, die aus einem wichtigen Grund reisen, der sich nicht verschieben lässt (Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht für Reisende aus Ländern, die unter Ziffer 3 im Anhang der Verordnung aufgeführt sind.).
  • Personen, die aus einem wichtigen medizinischen Grund reisen, der sich nicht verschieben lässt.
  • Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben.
  • usw.

Alle Ausnahmen sind in der COVID-19-Verordnung über Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs in Artikel 4 aufgeführt.

Unser Parkplatz ist geöffnet und unsere kostenlosen Shuttles zum/vom EuroAirport sind einsatzbereit.

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